Rechtliches
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Zuletzt aktualisiert: 5. August 2026. Diese Bedingungen regeln die Zusammenarbeit zwischen der DGL Real Estate GbR und ihren Auftraggebern bei Renovierungs- und Sanierungsleistungen.
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge über Handwerks- und Renovierungsleistungen der DGL Real Estate GbR (nachfolgend „Auftragnehmer“) mit Verbrauchern und Unternehmen (nachfolgend „Auftraggeber“). Abweichende Vereinbarungen bedürfen der Textform.
2. Angebote und Vertragsabschluss
Angebote des Auftragnehmers entstehen nach einer Besichtigung vor Ort und werden schriftlich mit einzelnen Leistungspositionen erstellt. Auf der Website genannte Preise sind unverbindliche Orientierungswerte. Ein Vertrag kommt erst mit schriftlicher Auftragsbestätigung des Auftraggebers zustande.
Wird ein Festpreis vereinbart, gilt dieser für den im Angebot beschriebenen Leistungsumfang. Zusätzliche Leistungen werden vor Ausführung gesondert vereinbart.
3. Leistungen des Auftragnehmers
Der Auftragnehmer führt die vereinbarten Leistungen nach den anerkannten Regeln der Technik aus. Er ist berechtigt, für Teilleistungen geeignete Nachunternehmer einzusetzen, bleibt jedoch alleiniger Ansprechpartner und trägt die Gesamtverantwortung für die Ausführung.
4. Mitwirkung des Auftraggebers
Der Auftraggeber stellt die Baustelle zum vereinbarten Termin frei zugänglich zur Verfügung und informiert den Auftragnehmer über bekannte Besonderheiten wie Wasserleitungen, Asbestverdacht oder denkmalrechtliche Vorgaben. Möbel und bewegliche Gegenstände sind, soweit vereinbart, vor Beginn zu entfernen oder durch den Auftragnehmer geschützt abzudecken.
5. Termine und Fristen
Ausführungstermine werden im Angebot oder gesondert vereinbart. Verschiebt sich der Beginn aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, verlängern sich die Fristen angemessen. Höhere Gewalt und unvorhersehbare Ereignisse wie verdeckte Bauschäden berechtigen beide Seiten, die Termine angemessen anzupassen.
6. Vergütung und Abschlagszahlungen
Der Auftraggeber zahlt die vereinbarte Vergütung nach Fortschritt der Arbeiten in angemessenen Abschlägen. Die Schlusszahlung wird nach Abnahme fällig. Es gilt die gesetzliche Umsatzsteuer in jeweiliger Höhe.
7. Abnahme
Nach Fertigstellung findet eine gemeinsame Abnahme statt, die auf Wunsch protokolliert wird. Der Auftraggeber erklärt die Abnahme unverzüglich nach Fertigstellung; wesentliche Mängel werden dabei festgehalten und in angemessener Frist behoben.
8. Gewährleistung
Der Auftragnehmer gewährleistet, dass die Leistungen zum Zeitpunkt der Abnahme frei von wesentlichen Mängeln sind. Die Gewährleistungsrechte richten sich nach den gesetzlichen Vorschriften; bei Bauwerken beträgt die Verjährungsfrist für Mängelansprüche fünf Jahre ab Abnahme.
9. Haftung
Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit. Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
10. Schlussbestimmungen
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Bedingungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Textform.